Deutschland
Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (QbA)/Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (Wein g.U.)
Zuerkennung der AP-Nummer, Angabe von engen geografischen Bezeichnungen. Zugelassene Rebsorten der Spezies Vitis Vinifera, geerntet und verarbeitet in einem „bestimmten Anbaugebiet“. Most muss den von dem jeweiligen Anbaugebiet festgelegten nat. Mindest-Alkoholgehalt und einen vorhandenen Mindest-Alkoholgehalt von 7 % vol. (56 g/l) aufweisen. Mindest-Gesamtalkohol beim fertigen Wein 9 % vol. (71 g/l).
Qualitätswein mit Prädikat (QmP)
Muss die QbA-Kriterien erfüllen. Es gibt folgende Stufen:
- Kabinett: abhängig vom Anbaugebiet ein Mindest-Mostgewicht zwischen 67 und 82° Oe, mind. 7 % vol. (56 g/l) vorhandener Alkohol und mind. 9 % vol. (71 g/l) Gesamt-Alkoholgehalt.
- Spätlese: abhängig vom Anbaugebiet ein Mindest-Mostgewicht zwischen 76 und 90° Oe. Obligatorisch sind eine „späte Lese“ und Trauben in vollreifem Zustand.
- Auslese: abhängig vom Anbaugebiet ein Mindest-Mostgewicht zwischen 83 und 100° Oe. Selektion aller kranken und unreifen Trauben.
- Beerenauslese: abhängig vom Anbaugebiet ein Mindest-Mostgewicht zwischen 110 und 128° Oe. Obligatorisch sind die Verwendung von weitgehend edelfaulen Trauben oder mindestens überreifen Trauben. Vorhandener Mindest-Alkoholgehalt 5,5 % vol.
- Trockenbeerenauslese: abhängig vom Anbaugebiet ein Mindest-Mostgewicht zwischen 128 und 150° Oe. Obligatorische Verwendung weitgehend edelfauler Trauben.
- Eiswein: abhängig vom Anbaugebiet ein Mindest-Mostgewicht zwischen 110 und 128° Oe. Trauben müssen mind. 5 Stunden bei mind. -7° C am Stock gefrieren und werden im gefrorenen Zustand gekeltert und gepresst.
Kleines Etiketten-Know-How:
- Trocken: Restzuckergehalt max. 9 g/l, wobei Säuregehalt max. 2 g/l niedriger sein darf
- Halbtrocken: Restzuckergehalt 9 – 18 g/l, wobei Säuregehalt max. 10 g/l niedriger sein darf
- Lieblich: Restzuckergehalt 18 – 45 g/l
- Süß: Restzuckergehalt über 45 g/l
- Classic: Bezeichnung in Abhängigkeit des jeweiligen Anbaugebiets und der Rebsorte. Die Bezeichnung gilt für QbA und QmP und beschreibt einen „klassischen“, gebietstypischen, trockenen Weinstil von gehobener Qualität
- Weißherbst: Roséwein, der bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss
- Blanc de Noir: hell gekelterter Wein aus roten Trauben
- Rotling: aus roten und weißen Trauben gemeinsam gekeltert